Verhaltensanordnungen
Auch wenn die Hausordnungen dies nicht vorsehen, ist das Rauchen und der Konsum von Alkohol auf und rund um Schulgebäude nicht gestattet.
Bei Trainingseinheiten, an denen Kinder- und Jugendliche Teilnehmen, ist das Rauchen und der Konsum von Alkohol ebenfalls striktes untersagt.
Auf allen Wettkampfstätten besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Maßnahmen im Fall von Verletzungen
- Ruhe und Besonnenheit bewahren.
- Rettung verständigen unter Tel. 144.
- Erste Hilfe leisten.
- Zugang zum Verletzten für die Rettungskräfte ermöglichen und diese einweisen.
Maßnahmen im Brandfall und sonstigen Gefahrenfällen
- Ruhe und Besonnenheit bewahren.
- Feuerwehr verständigen unter Tel. 122.
- Den Brandort unter Beachtung der Fluchtrichtung (Fluchtwegbeschilderung) sofort verlassen.
- Ist die Benützung der Fluchtwege z.B. wegen Verqualmung nicht möglich, Türen schließen, Fenster öffnen und sich durch Zurufe den Einsatzkräften bemerkbar machen.
- Vollzähligkeit der Teilnehmer kontrollieren. Einsatzkräfte sofort über vermisste Personen informieren.
- Die Benützung von Aufzügen im Brandfall ist untersagt.