Wettkampfteilnahme
An Wettkämpfen, die vom Verein oder dessen Mannschaften veranstaltet werden, dürfen nur Personen teilnehmen, die zuvor in folgendes schriftlich eingewilligt haben.
- Nutzungsübertragung von Bild- und Tonrechten zum Zweck der Werbung, Berichterstattung, auf der Webseite und in Medienplattformen
- Einwilligung in die Datenverarbeitung
- Aufklärung über den Haftungsausschluss bei Sportverletzungen
- Aufklärung über Anti-Doping-Regeln
- Aufklärung über Jugend- und Geschlechterschutz
- Aufklärung über Brandschutzmaßnahmen
- Aufklärung über die Rettungskette
Die Verhaltensanordnungen gelten für die Funktionäre des Klubs auch auf Wettkampfveranstaltungen unmittelbar oder, soweit dies nicht tunlich ist, sinngemäß.