Hygienerichtlinien COVID-19
Liebe Klubmitglieder!
Aufgrund der wieder einmal neuen Rechtslage seit 14.9.2020 wird zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs folgendes veranlasst:
Maßgeblich für den Betrieb unserer Mannschaftssportarten ist § 8 Abs 1 Lockerungsverordnung hinsichtlich des Betretens der Sportstätten und § 8 Abs 2 Lockerungsverordnung hinsichtlich der Sportausübung.
Beim Betreten der Sportstätte ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, solange die allgemeinen Bereiche betreten werden. Ab Betreten der Umkleide, in den Sporthallen, Duschen und ähnliches gilt die Maskentragepflicht nur nach Maßgabe des Sportstättenerhalters.
Der Kontakt mit Personen, die noch nicht Mitglied sind, ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Das Training von Nicht-Vereinsmitgliedern ist bis auf weiteres, auch für ein Probetraining, untersagt. Im Freibereich ist anstelle des Mundschutzes auch ein Abstand von 1m zum Gesprächspartner mögich.
Da es bislang keinen wissenschaftlichen Beleg für eine Schmierinfektion gibt, ist besonderes Augenmerk auf die Ansteckung durch Tröpfchen und weniger Augenmerk auf eine solche durch eine Übertragung über Gegenstände zu legen.
Verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher Hygienebeauftragter ist.
Hygienebeauftragter Quidditch: Leon Klement
Hygienebeauftragter Kin-Ball: Felix Andreaus
- Alle Teilnehmer jedes Trainings werden erfasst und die Namen 4 Wochen aufbewahrt.
- Alle intensiv genutzten Trainingsgeräte werden vor und nach dem Training mit Seifenlauge gewaschen.
- Die Sportstätten sind nach Möglichkeit in jenen Bereichen einer Wischreinigung mit Putzmittel oder Desinfektionsmittel zu unterziehen, die intensiv mit Schweiß benetzt wurden.
- Spieler und Spielerinnen dürfen nur in frischer Wäsche das Training besuchen. Die Trainingsbekleidung ist vor dem Sport frisch anzuziehen und nach dem Sport wieder zur Zivilkleidung zu wechseln.
- Die Teilnehmer- und Teilnehmerinnenanzahl ist auf maximal 30 Personen pro Trainingseinheit beschränkt.
- Das Training findet, soweit möglich, in Kleingruppen zu max. 10 Personen statt.
- Den Spielern und Spielerinnen wird die Möglichkeit gegeben, vor und nach dem Training die Hände zu waschen.
- Soweit möglich, wird ein Abstand von mind. ein Meter eingehalten.
- Die Anwesenheit aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen (auch der Besucher) wird dokumentiert, ebenso wie die Einteilungen in die Gruppen. Die Listen werden über einen Zeitraum von maximal 4 Wochen aufbewahrt und sodann unleserlich gemacht und vernichtet.
- Die Trainer haben die Spieler vor jedem Training darauf hinzuweisen, dass bei Auftreten von Symptomen, der Trainer zu verständigen ist. Die Trainer haben die Hygienebeauftragten zu informieren.
- Die Spieler haben, sowie diese Teil einer behördlichen Erhebung im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung sind, den Hygienebeauftragten umgehend zu informieren.
- Hygienebeauftrage haben die Vereinsleitung über alle möglichen COVID-19 Fälle und Verdachtsfälle zu informieren.
- Im Falle eines möglichen Auftretens einer COVID-19 Infektion hat der Hygienebeauftragte die Teilnehmer des Trainings bzw. die Kontaktpersonen, unabhängig von behördlichen Maßnahmen, zu informieren. Diese sind bis auf weiteres vom Training auszuschließen.
- Im Falle einer möglichen COVID-19 Infektion im direkten Umfeld des Trainingsbetriebs, also bei Teilnahme eines Erkrankungs-, Verdachtsfalls sowie einer Kontaktperson eine Erkrankungs- oder Verdachtsfalls, hat der Hygienebeauftragte nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand die Behörde, heißt den Gesundheitsdienst der Stadt Wien, telefonisch und schriftlich im Namen des Vereins zu informieren.